Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist eine zentrale Informationsquelle für Sie und Ihre Geschäftspartner (Kunden, Banken, Gläubiger, Investoren). Er enthält Informationen über die Geschäftsentwicklung der Vergangenheit und bietet Ihnen damit eine Planungsgrundlage für Ihr künftiges unternehmerisches Handeln. Daneben dient der Jahresabschluss als Grundlage für die Besteuerung.

Vor diesem Hintergrund kommt einem ordnungsgemäßen Jahresabschluss eine zentrale Rolle als Basis für Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu.

Im Einzelnen bieten wir Ihnen folgende Abschlussarbeiten an:

  • Erstellung von Handelsbilanzen (Handelsrecht).
  • Erstellung des Anhangs.
  • Erstellung von Steuerbilanzen (Steuerrecht).
  • Erstellung der E-Bilanz.
  • Veröffentlichung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger.
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG.
  • Erstellung von Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen.
  • Beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung des Lageberichts und zur Inanspruchnahme von Erleichterungen nach dem Handelsgesetz sowie bei der Ausübung von Wahlrechten.