Finanz- und Lohnbuchführung

Die Buchführung umfasst die Finanzbuchführung und die Lohnbuchführung.

Tätigkeiten im Rahmen der Finanzbuchführung:

  • Kontierung und Erfassung Ihrer Belege.
  • Überprüfung der Belege auf die gesetzlichen Anforderungen.
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und sonstiger steuerlicher Meldevorschriften (Zusammenfassende Meldung).
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen.
  • Bereitstellung erforderlicher Daten im Rahmen von Betriebsprüfungen.

 

Tätigkeiten im Rahmen der Lohnbuchführung:

  • Erfassung der Personaldaten durch die Bereitstellung strukturierter Personalerfassungsbögen einschließlich aller erforderlichen Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern.
  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
  • Überwachung der Einhaltung aller gesetzlich geforderten Datenübermittlungen und Meldungen einschließlich deren Übermittlung.
  • Bereitstellung erforderlicher Daten im Rahmen von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen.

Ihre Vorteile:

  • Zeitnahe Überprüfung Ihrer Belege durch uns zur Vermeidung von steuerlichen Risiken hinsichtlich der Umsatzsteuern und Vorsteuern.
  • Durch die Erstellung der monatlichen Buchführung haben Sie einen zeitnahen Einblick in die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens. Daneben liegen Ihnen und uns zeitnah verlässliche Zahlen als Grundlage für weitere unternehmerische Planungen in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht vor.
  • Regelmäßige Kontrollen der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (4 Augen-Prinzip).
  • Jederzeit aktuelle Übersicht bzgl. offener Posten.
  • Sicherstellung der Einhaltung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgabe- und Erklärungsfristen.
  • Im Rahmen von Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen sind alle Daten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vorhanden zur Gewährleistung eines reibungslosen Prüfungsablaufs.
  • Elektronische Bereitstellung von Zahlungsdaten zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs.
  • Kostenvorteil durch Reduzierung der erforderlichen Um- und Nachbuchungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.
  • Beratung hinsichtlich der Reduzierung der Abgabenlast für Arbeitgeber und der Optimierung der Nettolöhne für Arbeitnehmer.